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Tarif Fix Desk

Untermietvertrag und Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Firma Region Fulda Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH, Petersberger Straße 32, 36037 Fulda (nachfolgend Region FD), 29.04.2025

Folgende Bedingungen gelten im Zusammenhang mit jedem Service- oder sonstigem Vertrag der Region FD. Sie gelten durch Abschluss des Tarifs Eigenes Office als vereinbart:

Vermieter:
Region Fulda Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH

Petersberger Straße 32
36037 Fulda
(im Folgenden „Region FD“ oder „Vermieter“ genannt)

Untermieter:
[Name des Untermieters]
[Adresse des Untermieters]
(im Folgenden „Vertragspartner“ oder „Untermieter“ genannt)

§ 1 Mietgegenstand

Der Vermieter vermietet an den Untermieter ein Teil der gewerblichen Räumlichkeiten des Gründer Hub Fulda, Lindenstraße 37a, 36037 Fulda, 2. Obergeschoss die für die Nutzung als Büro (Eigenes Office) bzw. Büroarbeitsplatz (Fix Desk im Großraumbüro) vorgesehen sind.

Die genaue Bezeichnung des Mietobjekts und die zur Nutzung überlassene Fläche wird im Folgenden festgelegt:


Mietfläche: [ ] qm

Der Untermieter hat das Recht, die Räumlichkeiten zu den vereinbarten Zwecken zu nutzen.

§ 2 Mietdauer

Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Die Mindestmietdauer beträgt drei Monate, wobei der Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende von beiden Parteien ordentlich gekündigt werden kann.

Die Kündigung bedarf der Schriftform.

§ 3 Mietzahlung

Die monatliche Miete beträgt [ ] EUR (Betrag in Euro) zuzüglich Umsatzsteuer zum derzeit gültigen Satz von 19%. Sollte der Gesetzgeber die Höhe der Umsatzsteuer während der Mietdauer ändern, wird dies in Form eines Anhangs zum Mietvertrag angepasst.

Die Miete ist jeweils zum 1. Tag des Monats im Voraus auf das Konto des Vermieters zu überweisen:

Kontoinformationen des Vermieters:
Name: Region Fulda Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH

Bankname: Sparkasse Fulda
IBAN: DE 12 5305 0180 0040 0431 44
BIC: HELADEF1FDS

Zahlungen erfolgen ohne Abzüge. Sollte der Untermieter mit Zahlungen in Verzug geraten, so hat er ab dem 8. Tag nach Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe von 10% zu zahlen.

§ 4 Nebenkosten

Die Nebenkosten werden verbrauchsunabhängig erhoben und sind Bestandteil der oben aufgeführten Mietsumme.

§ 5 Nutzung der Mieträume

Der Untermieter verpflichtet sich, die Mieträume gemäß dem vereinbarten Zweck zu nutzen und keine anderen oder darüber hinausgehende gewerblichen Tätigkeiten auszuüben, die dem Vermieter schaden könnten oder die gesetzlichen Bestimmungen verletzen.

§ 6 Instandhaltung und Reparaturen

Der Untermieter ist verpflichtet, die Mieträume in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten. Kleinere Reparaturen, die durch den normalen Gebrauch entstehen, trägt der Untermieter. Größere Reparaturen und Instandhaltungsmaßnahmen, die aufgrund der Nutzung durch den Untermieter notwendig werden, müssen vom Untermieter übernommen werden, wenn diese nicht auf Mängel im Gebäude selbst zurückzuführen sind. Der Mieter ist eigenständig für die Reinigung seiner gemieteten Flächen verantwortlich. Die Reinigung der Toiletten erfolgt durch den Vermieter. Die Reinigung der Küche und der dortigen Geräte obliegt den Mietparteien. Hier ist eine bilaterale Übereinkunft unter den Untermietern zu treffen.

§ 7 Kündigung

Dieser Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

Sollte der Untermieter die Mietzahlungen trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung nicht leisten, ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.

§ 8 Haftung und Versicherung

Der Untermieter haftet für alle Schäden, die er an den Mieträumen oder an Dritten verursacht, während er die Räume nutzt. Der Vermieter empfiehlt dem Untermieter, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.

§ 9 Weitere Bestimmungen

Hausordnung: Der Untermieter verpflichtet sich, die geltende Hausordnung des Gründer Hubs zu beachten.

Untervermietung: Eine Untervermietung ist ohne die ausdrückliche Zustimmung des Vermieters nicht gestattet.

Vertragsänderungen: Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

§ 10 Schlussbestimmungen

Dieser Vertrag tritt mit Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft.

Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das Amtsgericht Fulda zuständig.

Ort, Datum:
[Ort, Datum]

Unterschrift Vermieter:

Name des Vermieters

Unterschrift Untermieter:

Name des Untermieters

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltung / Leistungsumfang

1. Die Region FD erbringt für den Kunden Serviceleistungen auf der Grundlage eines gesondert abgeschlossenen Vertrages, dessen Vereinbarungen und Konditionen nebst den in diesen Geschäftsbedingungen enthaltenen Vereinbarungen gelten. Höhere Gewalt oder durch technische Missstände verursachte Störungen sind hiervon ausgenommen.

§ 2 Rechte und Pflichten

1. Die Region FD verpflichtet sich, Informationen, die sie im Rahmen ihrer Tätigkeit für den Kunden über den Geschäftsbetrieb des Kunden erhält, vertraulich zu behandeln und nur auf ausdrückliche Weisung des Kunden an Dritte weiterzugeben.
2. Die Region FD stellt dem Vertragspartner einen Arbeitsplatz am Standort Lindenstraße 37A, 36037 Fulda zur Verfügung.
3. Der von der Region FD zur Verfügung gestellte Arbeitsplatz besteht aus einem Schreibtisch und einem Schreibtischstuhl. Weitere Services umfassen die Bereitstellung eines WLAN-Netzwerks, die Reinigung von Gemeinschaftsflächen, die monatliche Versorgung mit Verbrauchsmaterial (Kaffee, Toilettenpapier, Wasser).

4. Die Region FD gewährleistet die Bereitstellung eines Arbeitsplatzes in einem Büro mit gemeinsamer Nutzung mit anderen Vertragspartnern. Der Vertragspartner erhält einen Schlüssel für den Zugang zum Gebäude Lindenstraße 37A, 36037 Fulda. Es besteht ausdrücklich kein Rechtsanspruch seitens des Vertragspartners auf ein nur ihm zugängliches Büro.

5. Die Region FD übernimmt keine Haftung für mögliche Vergehen, wenn der Kunde den von der Region FD angebotenen Service zur Angabe als Firmenstandort, Geschäftsanschrift, Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift oder Zweigniederlassung im Handelsregister oder Gewerbeamt angeben oder eintragen lässt.

6. Der Service aus dem Vertrag Fix Desk wird an der Adresse Lindenstraße 37A, 36037 Fulda erbracht.

7. Mit dem Abschluss des Tarifs Fix Desk erkennt der Vertragspartner die Hausordnung an.

8. Die Region FD übernimmt keine Haftung für eventuelle Schäden, die durch die Benutzung der Räumlichkeiten Lindenstraße 37A, 36037 Fulda entstehen. Es wird empfohlen, dass der Vertragspartner eine Haftpflichtversicherung abschließt.

9. Die Region FD übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch den Ausfall, Missbrauch oder die Manipulation des im Vertrag enthaltenen Zugangs zum WLAN entstehen.

§ 3 Vertragsdauer/Kündigungen

Kündigungen erfolgen durch Beeindigung des Tarifs Fix Desk.

Verträge können seitens der Region FD aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn der Vertragspartner seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Als Gründe für eine fristlose Kündigung kommen u.a. in Betracht: Mehr als vierwöchiger Verzug mit einer Zahlung, erhebliche Verstöße gegen die Hausordnung, sitten-, straf- oder ordnungswidriger Geschäftsgegenstand oder Verhalten des Vertragspartners innerhalb des Mietobjektes, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Vertragspartners, die Beantragung eines gerichtlichen Vergleichsverfahrens, die grobe Verletzung vertraglicher Treue- und Nebenpflichten und vergleichbare Vertragsverletzungen.
3. Im Falle der fristlosen Kündigung durch die Region FD werden die noch ausstehenden monatlichen Vergütungen als Schadensersatz wegen Nichterfüllung sofort fällig und zahlbar. Dem Kunden bleibt die Möglichkeit eines Gegenbeweises zum entstandenen Schaden vorbehalten.

§ 4 Nichtzahlung des Entgelts/Pfandrecht/Aufrechnung/Minderung

Bei Zahlungsverzug ruhen die Leistungsverpflichtungen der Region FD nebst ihrer Haftung, ohne daß der Kunde von der Zahlung für die Vertragszeit oder dem Vertrag überhaupt entbunden ist.
2. Die Region FD ist berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu berechnen; die Geltendmachung eines weiteren Schadenersatzes bleibt unberührt.
3. Eine Aufrechnung oder ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden wegen eigener Ansprüche gegen Forderungen, die nicht unbestritten oder rechtskräftig sind, ist ausgeschlossen. Der Kunde kann die aus den mit ihm abgeschlossenen Verträgen zustehenden Rechte und Ansprüche weder abtreten, noch übertragen oder verpfänden.
5. Ein Minderungsrecht der monatlichen Vergütung hat der Kunde ebenfalls nur dann, wenn es unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Eine Minderung der Betriebs- und Nebenkosten durch den Kunden ist unzulässig.

§ 5 Haftung

1. Der Kunde haftet für sämtliche Schäden, die durch seine Angehörigen, Mitarbeiter, Lieferanten und Handwerker schuldhaft oder fahrlässig verursacht wurden. Verursachte Schäden sind der Region FD gegenüber unverzüglich anzuzeigen. Haftungsansprüche des Kunden erlöschen, wenn sie der Kunde im Falle der Ablehnung durch die Region FD oder deren Versicherungsgesellschaft nicht binnen drei Monaten nach Ablehnung gerichtlich geltend macht.
2. Die Region FD haftet nur für diejenigen Schäden, die der Kunde durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung seitens der Region FD erleidet. Diese Haftung ist auf einen Höchstschadensersatzbetrag in Höhe von 3 Monatsbeiträgen begrenzt. Eine Haftung für mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen. Die Region FD haftet nicht für Unterbrechungen der vereinbarten Leistungen infolge außergewöhnlicher Umstände wie z.B. Streik, Aussperrung oder höhere Gewalt. Ebenso haftet die Region FD nicht für Übermittlungsfehler aufgrund von Missverständnissen zwischen Personen, die Informationen geben oder empfangen in Bezug auf den Inhalt dieser Informationen sowie evtl. Verzögerungen bei der Übermittlung von Mitteilungen infolge des Verschuldens der Post oder anderer Übermittlungsstellen, auf die die Region FD keinen Einfluss hat. Insbesondere haftet die Region FD nicht für Ansprüche, die auf inhaltlichen Fehlern bei der Bearbeitung von nur mündlich oder fernmündlich erteilten Aufträgen und Mitteilungen beruhen, die auf andere Auftraggeber des Kunden beruhen sowie darauf beruhen, daß von dem Kunden oder in seinem Auftrag benutzte, entwickelte, gefertigte, vertriebene, geänderte oder empfohlene EDV-Programme und/oder EDV-Systeme (Software/Hardware) Kalenderdaten nicht oder nicht richtig erkennen oder nicht richtig verarbeiten. Dies gilt insbesondere für Haftpflichtansprüche, die bei Änderungs-, Prüfungs- und Wartungsarbeiten sowie bei Beratungen/Bewertungen auf eine Unterlassung zurückzuführen sind.

§ 6 Rechtsnachfolge

1. Beim Tod des Kunden tritt der Rechtsnachfolger in den Vertrag ein. Durch Tod, sonstige Rechtsnachfolge oder Rechtsveränderungen im Bereich der Region FD wird der Vertrag nicht berührt.

§ 7 Vertragssprache, Vertragstextspeicherung

1. Vertragssprache ist deutsch.


§ 8 Schriftformerfordernis, Salvatorische Klausel

1. Sämtliche Vereinbarungen und Erklärungen der Parteien (Vertragsergänzung, -änderung, -streichung, -aufhebung und -kündigung, Genehmigungen etc.) bedürfen der Schriftform oder der Änderung über das durch die Region FD zur Verfügung gestellte Online Portal.
2. Sollte eine der Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln. Die unwirksame Klausel wird dann durch eine Klausel ersetzt, welche den wirtschaftlichen Interessen der Parteien und der von ihnen beabsichtigten Regelung möglichst nahe kommt.

§ 9 Erfüllungsort und Gerichtsstand

1. Erfüllungsort für alle Pflichten aus vorstehendem Vertrag ist die Lindenstraße 37A, 36037 Fulda, in dem die Serviceleistungen erbracht werden.
2. Für alle Rechtsstreitigkeiten über Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ist ohne Rücksicht auf den Streitwert das Amtsgericht Fulda zuständig. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


Tarif Eigenes Office

Untermietvertrag und Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Firma Region Fulda Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH, Petersberger Straße 32, 36037 Fulda (nachfolgend Region FD), 29.04.2025

Folgende Bedingungen gelten im Zusammenhang mit jedem Service- oder sonstigem Vertrag der Region FD. Sie gelten durch Abschluss des Tarifs Eigenes Office als vereinbart:

Vermieter:
Region Fulda Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH

Petersberger Straße 32
36037 Fulda
(im Folgenden „Region FD“ oder „Vermieter“ genannt)

Untermieter:
[Name des Untermieters]
[Adresse des Untermieters]
(im Folgenden „Vertragspartner“ oder „Untermieter“ genannt)

§ 1 Mietgegenstand

Der Vermieter vermietet an den Untermieter ein Teil der gewerblichen Räumlichkeiten des Gründer Hub Fulda, Lindenstraße 37a, 36037 Fulda, 2. Obergeschoss die für die Nutzung als Büro (Eigenes Office) bzw. Büroarbeitsplatz (Fix Desk im Großraumbüro) vorgesehen sind.

Die genaue Bezeichnung des Mietobjekts und die zur Nutzung überlassene Fläche wird im Folgenden festgelegt:


Mietfläche: [ ] qm

Der Untermieter hat das Recht, die Räumlichkeiten zu den vereinbarten Zwecken zu nutzen.

§ 2 Mietdauer

Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Die Mindestmietdauer beträgt drei Monate, wobei der Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende von beiden Parteien ordentlich gekündigt werden kann.

Die Kündigung bedarf der Schriftform.

§ 3 Mietzahlung

Die monatliche Miete beträgt [ ] EUR (Betrag in Euro) zuzüglich Umsatzsteuer zum derzeit gültigen Satz von 19%. Sollte der Gesetzgeber die Höhe der Umsatzsteuer während der Mietdauer ändern, wird dies in Form eines Anhangs zum Mietvertrag angepasst.

Die Miete ist jeweils zum 1. Tag des Monats im Voraus auf das Konto des Vermieters zu überweisen:

Kontoinformationen des Vermieters:
Name: Region Fulda Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH

Bankname: Sparkasse Fulda
IBAN: DE 12 5305 0180 0040 0431 44
BIC: HELADEF1FDS

Zahlungen erfolgen ohne Abzüge. Sollte der Untermieter mit Zahlungen in Verzug geraten, so hat er ab dem 8. Tag nach Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe von 10% zu zahlen.

§ 4 Nebenkosten

Die Nebenkosten werden verbrauchsunabhängig erhoben und sind Bestandteil der oben aufgeführten Mietsumme.

§ 5 Nutzung der Mieträume

Der Untermieter verpflichtet sich, die Mieträume gemäß dem vereinbarten Zweck zu nutzen und keine anderen oder darüber hinausgehende gewerblichen Tätigkeiten auszuüben, die dem Vermieter schaden könnten oder die gesetzlichen Bestimmungen verletzen.

§ 6 Instandhaltung und Reparaturen

Der Untermieter ist verpflichtet, die Mieträume in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten. Kleinere Reparaturen, die durch den normalen Gebrauch entstehen, trägt der Untermieter. Größere Reparaturen und Instandhaltungsmaßnahmen, die aufgrund der Nutzung durch den Untermieter notwendig werden, müssen vom Untermieter übernommen werden, wenn diese nicht auf Mängel im Gebäude selbst zurückzuführen sind. Der Mieter ist eigenständig für die Reinigung seiner gemieteten Flächen verantwortlich. Die Reinigung der Toiletten erfolgt durch den Vermieter. Die Reinigung der Küche und der dortigen Geräte obliegt den Mietparteien. Hier ist eine bilaterale Übereinkunft unter den Untermietern zu treffen.

§ 7 Kündigung

Dieser Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

Sollte der Untermieter die Mietzahlungen trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung nicht leisten, ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.

§ 8 Haftung und Versicherung

Der Untermieter haftet für alle Schäden, die er an den Mieträumen oder an Dritten verursacht, während er die Räume nutzt. Der Vermieter empfiehlt dem Untermieter, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.

§ 9 Weitere Bestimmungen

Hausordnung: Der Untermieter verpflichtet sich, die geltende Hausordnung des Gründer Hubs zu beachten.

Untervermietung: Eine Untervermietung ist ohne die ausdrückliche Zustimmung des Vermieters nicht gestattet.

Vertragsänderungen: Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

§ 10 Schlussbestimmungen

Dieser Vertrag tritt mit Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft.

Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das Amtsgericht Fulda zuständig.

Ort, Datum:
[Ort, Datum]

Unterschrift Vermieter:

Name des Vermieters

Unterschrift Untermieter:

Name des Untermieters

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltung / Leistungsumfang

1. Die Region FD erbringt für den Kunden Serviceleistungen auf der Grundlage eines gesondert abgeschlossenen Vertrages, dessen Vereinbarungen und Konditionen nebst den in diesen Geschäftsbedingungen enthaltenen Vereinbarungen gelten. Höhere Gewalt oder durch technische Missstände verursachte Störungen sind hiervon ausgenommen.

§ 2 Rechte und Pflichten

1. Die Region FD verpflichtet sich, Informationen, die sie im Rahmen ihrer Tätigkeit für den Kunden über den Geschäftsbetrieb des Kunden erhält, vertraulich zu behandeln und nur auf ausdrückliche Weisung des Kunden an Dritte weiterzugeben.
2. Die Region FD stellt dem Vertragspartner einen Arbeitsplatz am Standort Lindenstraße 37A, 36037 Fulda zur Verfügung.
3. Der von der Region FD zur Verfügung gestellte Arbeitsplatz besteht aus einem Schreibtisch und einem Schreibtischstuhl. Weitere Services umfassen die Bereitstellung eines WLAN-Netzwerks, die Reinigung von Gemeinschaftsflächen, die monatliche Versorgung mit Verbrauchsmaterial (Kaffee, Toilettenpapier, Wasser).

4. Die Region FD gewährleistet die Bereitstellung eines abschließbaren Raums, in dem der zur Verfügung gestellte Arbeitsplatz sich befindet. Der Vertragspartner erhält einen Schlüssel für den Zugang zum Gebäude Lindenstraße 37A, 36037 Fulda und einen Schlüssel zum Zugang zu seinem Arbeitsplatz.

5. Die Region FD übernimmt keine Haftung für mögliche Vergehen, wenn der Kunde den von der Region FD angebotenen Service zur Angabe als Firmenstandort, Geschäftsanschrift, Sitz, Niederlasssung, inländische Geschäftsanschrift oder Zweigniederlassung im Handelsregister oder Gewerbeamt angeben oder eintragen lässt.

6. Der Service aus dem Vertrag Eigenes Office wird an der Adresse Lindenstraße 37A, 36037 Fulda erbracht.

7. Mit dem Abschluss des Tarifs Eigenes Office erkennt der Vertragspartner die Hausordnung an.

8. Die Region FD übernimmt keine Haftung für eventuelle Schäden, die durch die Benutzung der Räumlichkeiten Lindenstraße 37A, 36037 Fulda entstehen. Es wird empfohlen, dass der Vertragspartner eine Haftpflichtversicherung abschließt.

9. Die Region FD übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch den Ausfall, Missbrauch oder die Manipulation des im Vertrag enthaltenen Zugangs zum WLAN entstehen.

§ 3 Vertragsdauer/Kündigungen

Kündigungen erfolgen durch Beeindigung des Tarifs Eigenes Office.

Verträge können seitens der Region FD aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn der Vertragspartner seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Als Gründe für eine fristlose Kündigung kommen u.a. in Betracht: Mehr als vierwöchiger Verzug mit einer Zahlung, erhebliche Verstöße gegen die Hausordnung, sitten-, straf- oder ordnungswidriger Geschäftsgegenstand oder Verhalten des Vertragspartners innerhalb des Mietobjektes, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Vertragspartners, die Beantragung eines gerichtlichen Vergleichsverfahrens, die grobe Verletzung vertraglicher Treue- und Nebenpflichten und vergleichbare Vertragsverletzungen.
3. Im Falle der fristlosen Kündigung durch die Region FD werden die noch ausstehenden monatlichen Vergütungen als Schadensersatz wegen Nichterfüllung sofort fällig und zahlbar. Dem Kunden bleibt die Möglichkeit eines Gegenbeweises zum entstandenen Schaden vorbehalten.

§ 4 Nichtzahlung des Entgelts/Pfandrecht/Aufrechnung/Minderung

Bei Zahlungsverzug ruhen die Leistungsverpflichtungen der Region FD nebst ihrer Haftung, ohne daß der Kunde von der Zahlung für die Vertragszeit oder dem Vertrag überhaupt entbunden ist.
2. Die Region FD ist berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu berechnen; die Geltendmachung eines weiteren Schadenersatzes bleibt unberührt.
3. Eine Aufrechnung oder ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden wegen eigener Ansprüche gegen Forderungen, die nicht unbestritten oder rechtskräftig sind, ist ausgeschlossen. Der Kunde kann die aus den mit ihm abgeschlossenen Verträgen zustehenden Rechte und Ansprüche weder abtreten, noch übertragen oder verpfänden.
5. Ein Minderungsrecht der monatlichen Vergütung hat der Kunde ebenfalls nur dann, wenn es unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Eine Minderung der Betriebs- und Nebenkosten durch den Kunden ist unzulässig.

§ 5 Haftung

1. Der Kunde haftet für sämtliche Schäden, die durch seine Angehörigen, Mitarbeiter, Lieferanten und Handwerker schuldhaft oder fahrlässig verursacht wurden. Verursachte Schäden sind der Region FD gegenüber unverzüglich anzuzeigen. Haftungsansprüche des Kunden erlöschen, wenn sie der Kunde im Falle der Ablehnung durch die Region FD oder deren Versicherungsgesellschaft nicht binnen drei Monaten nach Ablehnung gerichtlich geltend macht.
2. Die Region FD haftet nur für diejenigen Schäden, die der Kunde durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung seitens der Region FD erleidet. Diese Haftung ist auf einen Höchstschadensersatzbetrag in Höhe von 3 Monatsbeiträgen begrenzt. Eine Haftung für mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen. Die Region FD haftet nicht für Unterbrechungen der vereinbarten Leistungen infolge außergewöhnlicher Umstände wie z.B. Streik, Aussperrung oder höhere Gewalt. Ebenso haftet die Region FD nicht für Übermittlungsfehler aufgrund von Missverständnissen zwischen Personen, die Informationen geben oder empfangen in Bezug auf den Inhalt dieser Informationen sowie evtl. Verzögerungen bei der Übermittlung von Mitteilungen infolge des Verschuldens der Post oder anderer Übermittlungsstellen, auf die die Region FD keinen Einfluss hat. Insbesondere haftet die Region FD nicht für Ansprüche, die auf inhaltlichen Fehlern bei der Bearbeitung von nur mündlich oder fernmündlich erteilten Aufträgen und Mitteilungen beruhen, die auf andere Auftraggeber des Kunden beruhen sowie darauf beruhen, daß von dem Kunden oder in seinem Auftrag benutzte, entwickelte, gefertigte, vertriebene, geänderte oder empfohlene EDV-Programme und/oder EDV-Systeme (Software/Hardware) Kalenderdaten nicht oder nicht richtig erkennen oder nicht richtig verarbeiten. Dies gilt insbesondere für Haftpflichtansprüche, die bei Änderungs-, Prüfungs- und Wartungsarbeiten sowie bei Beratungen/Bewertungen auf eine Unterlassung zurückzuführen sind.

§ 6 Rechtsnachfolge

1. Beim Tod des Kunden tritt der Rechtsnachfolger in den Vertrag ein. Durch Tod, sonstige Rechtsnachfolge oder Rechtsveränderungen im Bereich der Region FD wird der Vertrag nicht berührt.

§ 7 Vertragssprache, Vertragstextspeicherung

1. Vertragssprache ist deutsch.


§ 8 Schriftformerfordernis, Salvatorische Klausel

1. Sämtliche Vereinbarungen und Erklärungen der Parteien (Vertragsergänzung, -änderung, -streichung, -aufhebung und -kündigung, Genehmigungen etc.) bedürfen der Schriftform oder der Änderung über das durch die Region FD zur Verfügung gestellte Online Portal.
2. Sollte eine der Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln. Die unwirksame Klausel wird dann durch eine Klausel ersetzt, welche den wirtschaftlichen Interessen der Parteien und der von ihnen beabsichtigten Regelung möglichst nahe kommt.

§ 9 Erfüllungsort und Gerichtsstand

1. Erfüllungsort für alle Pflichten aus vorstehendem Vertrag ist die Lindenstraße 37A, 36037 Fulda, in dem die Serviceleistungen erbracht werden.
2. Für alle Rechtsstreitigkeiten über Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ist ohne Rücksicht auf den Streitwert das Amtsgericht Fulda zuständig. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.




Tarif Virtual Office

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Firma Region Fulda Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH, Petersberger Straße 32, 36037 Fulda (nachfolgend Region FD), 29.04.2025

Folgende Bedingungen gelten im Zusammenhang mit jedem Service- oder sonstigem Vertrag der Region FD. Sie gelten durch Abschluss des Tarifs Virtual Office als vereinbart:

§ 1 Geltung / Leistungsumfang

1. Die Region FD erbringt für den Kunden Serviceleistungen auf der Grundlage eines gesondert abgeschlossenen Vertrages, dessen Vereinbarungen und Konditionen nebst den in diesen Geschäftsbedingungen enthaltenen Vereinbarungen gelten. Höhere Gewalt oder durch technische Missstände verursachte Störungen sind hiervon ausgenommen.

§ 2 Rechte und Pflichten

Die Region FD verpflichtet sich, Informationen, die sie im Rahmen ihrer Tätigkeit für den Kunden über den Geschäftsbetrieb des Kunden erhält, vertraulich zu behandeln und nur auf ausdrückliche Weisung des Kunden an Dritte weiterzugeben.
2. Die Region FD ist unter keinen Umständen gegenüber Dritten für den Inhalt der Briefe, Telefaxe, Mitteilungen oder Handlungen verantwortlich, welche die Region FD im Auftrag des Kunden bearbeitet hat, oder welche die Region FD aufgrund des Servicevertrages mit dem Kunden fertigt, weiterleitet oder unternimmt. Der Kunde hat die Region FD von jeder Inanspruchnahme freizustellen.
3. Die Region FD verpflichtet sich Briefe bis zum Format Maxi Brief anzunehmen sofern die volle und richtige Anschrift samt Firmennamen und oder Vor- und Nachname des Kunden samt Zusatzangaben verwendet worden ist. Der Kunde erhält nach der Freischaltung die volle Anschrift samt Zusatzangaben die verwendet werden müssen.

4. Die Region FD ist berechtigt, die bereitgestellte Anschrift jederzeit zu ändern.

5. Die Region FD übernimmt keine Haftung für mögliche Vergehen, wenn der Kunde den von der Region FD angebotenen Service zur Angabe als Firmenstandort, Geschäftsanschrift, Sitz, Niederlasssung, inländische Geschäftsanschrift oder Zweigniederlassung im Handelsregister oder Gewerbeamt angeben oder eintragen lässt.

6. Der Service aus dem Vertrag Virtual Office wird an der Adresse Lindenstraße 14, 36037 Fulda erbracht.

7. Die Region FD verpflichtet sich zur regelmäßigen Leerung des Briefkastens Lindenstraße 14, 36037 Fulda. Die Leerung erfolgt wöchentlich. Ein Rechtsanspruch darauf besteht von Seiten des Vertragspartners nicht.

8. Die Region FD versendet die eingegangene Post an die angegebenen Heimatadressen der Vertragspartner in Form eines Maxibriefs mit der deutschen Post.

9. Die Versendung an die Heimatadresse erfolgt wöchentlich. Ein Rechtsanspruch seitens des Vertragspartners darauf besteht nicht.

10. Die Region FD nimmt nicht im Namen des Vertragspartners Sendungen per Einschreiben und/oder persönlicher Übergabe an. Es besteht kein Rechtsanspruch seitens des Vertragspartners auf eine Annahme einer Sendung auf dem Wege des Einschreibens und/oder der persönlichen Übergabe.

§ 3 Vertragsdauer/Kündigungen

Kündigungen erfolgen durch Beeindigung des Tarifs Virtual Office. Briefe, Pakete und sonstige Artikel im Lager werden nach Vertragsbeendigung vernichtet.
2. Verträge können seitens der Region FD aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn der Vertragspartner seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Als Gründe für eine fristlose Kündigung kommen u.a. in Betracht: Mehr als vierwöchiger Verzug mit einer Zahlung, erhebliche Verstöße gegen die Hausordnung, sitten-, straf- oder ordnungswidriger Geschäftsgegenstand oder Verhalten des Vertragspartners innerhalb des Mietobjektes, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Vertragspartners, die Beantragung eines gerichtlichen Vergleichsverfahrens, die grobe Verletzung vertraglicher Treue- und Nebenpflichten und vergleichbare Vertragsverletzungen.
3. Im Falle der fristlosen Kündigung durch die Region FD werden die noch ausstehenden monatlichen Vergütungen als Schadensersatz wegen Nichterfüllung sofort fällig und zahlbar. Dem Kunden bleibt die Möglichkeit eines Gegenbeweises zum entstandenen Schaden vorbehalten.

§ 4 Nichtzahlung des Entgelts/Pfandrecht/Aufrechnung/Minderung

1. Bei Zahlungsverzug ruhen die Leistungsverpflichtungen der Region FD nebst ihrer Haftung, ohne daß der Kunde von der Zahlung für die Vertragszeit oder dem Vertrag überhaupt entbunden ist.
2. Die Region FD ist berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu berechnen; die Geltendmachung eines weiteren Schadenersatzes bleibt unberührt.
3. Eine Aufrechnung oder ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden wegen eigener Ansprüche gegen Forderungen, die nicht unbestritten oder rechtskräftig sind, ist ausgeschlossen. Der Kunde kann die aus den mit ihm abgeschlossenen Verträgen zustehenden Rechte und Ansprüche weder abtreten, noch übertragen oder verpfänden.
5. Ein Minderungsrecht der monatlichen Vergütung hat der Kunde ebenfalls nur dann, wenn es unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Eine Minderung der Betriebs- und Nebenkosten durch den Kunden ist unzulässig.
4. Briefe, Pakete und sonstige Artikel im Lager werden bei Nichtzahlungen vernichtet.

§ 5 Haftung

1. Der Kunde haftet für sämtliche Schäden, die durch seine Angehörigen, Mitarbeiter, Lieferanten und Handwerker schuldhaft oder fahrlässig verursacht wurden. Verursachte Schäden sind der Region FD gegenüber unverzüglich anzuzeigen. Haftungsansprüche des Kunden erlöschen, wenn sie der Kunde im Falle der Ablehnung durch die Region FD oder deren Versicherungsgesellschaft nicht binnen drei Monaten nach Ablehnung gerichtlich geltend macht.
2. Die Region FD haftet nur für diejenigen Schäden, die der Kunde durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung seitens der Region FD erleidet. Diese Haftung ist auf einen Höchstschadensersatzbetrag in Höhe von 3 Monatsbeiträgen begrenzt. Eine Haftung für mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen. Die Region FD haftet nicht für Unterbrechungen der vereinbarten Leistungen infolge außergewöhnlicher Umstände wie z.B. Streik, Aussperrung oder höhere Gewalt. Ebenso haftet die Region FD nicht für Übermittlungsfehler aufgrund von Missverständnissen zwischen Personen, die Informationen geben oder empfangen in Bezug auf den Inhalt dieser Informationen sowie evtl. Verzögerungen bei der Übermittlung von Mitteilungen infolge des Verschuldens der Post oder anderer Übermittlungsstellen, auf die die Region FD keinen Einfluss hat. Insbesondere haftet die Region FD nicht für Ansprüche, die auf inhaltlichen Fehlern bei der Bearbeitung von nur mündlich oder fernmündlich erteilten Aufträgen und Mitteilungen beruhen, die auf andere Auftraggeber des Kunden beruhen sowie darauf beruhen, daß von dem Kunden oder in seinem Auftrag benutzte, entwickelte, gefertigte, vertriebene, geänderte oder empfohlene EDV-Programme und/oder EDV-Systeme (Software/Hardware) Kalenderdaten nicht oder nicht richtig erkennen oder nicht richtig verarbeiten. Dies gilt insbesondere für Haftpflichtansprüche, die bei Änderungs-, Prüfungs- und Wartungsarbeiten sowie bei Beratungen/Bewertungen auf eine Unterlassung zurückzuführen sind.

§ 6 Rechtsnachfolge

1. Beim Tod des Kunden tritt der Rechtsnachfolger in den Vertrag ein. Durch Tod, sonstige Rechtsnachfolge oder Rechtsveränderungen im Bereich der Region FD wird der Vertrag nicht berührt.

§ 7 Vertragssprache, Vertragstextspeicherung

1. Vertragssprache ist deutsch.


§ 8 Schriftformerfordernis, Salvatorische Klausel

2. Sämtliche Vereinbarungen und Erklärungen der Parteien (Vertragsergänzung, -änderung, -streichung, -aufhebung und -kündigung, Genehmigungen etc.) bedürfen der Schriftform oder der Änderung über das durch die Region FD zur Verfügung gestellte Online Portal.
2. Sollte eine der Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln. Die unwirksame Klausel wird dann durch eine Klausel ersetzt, welche den wirtschaftlichen Interessen der Parteien und der von ihnen beabsichtigten Regelung möglichst nahe kommt.

§ 9 Erfüllungsort und Gerichtsstand

1. Erfüllungsort für alle Pflichten aus vorstehendem Vertrag ist die Lindenstraße 14, 36037 Fulda, in dem die Serviceleistungen erbracht werden.
2. Für alle Rechtsstreitigkeiten über Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ist ohne Rücksicht auf den Streitwert das Amtsgericht Fulda zuständig. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.






ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN / NUTZUNGSBEDINGUNGEN

1 | Allgemeines

(1)  Vertragsverhältnisse mit der Region Fulda Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbh, Betreiber des Co-KARL Coworking Fulda (im Folgenden „Betreiber“), werden ausschließlich aufgrund dieser Nutzungsbedingungen geschlossen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
(2)  Entgegenstehende oder abweichende Nutzungsbedingungen der Vertragspartner, nachfolgend „Nutzer/Nutzende“ genannt, erkennt der Betreiber nicht an, außer deren Geltung wurde zuvor ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(3)  Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn der Betreiber der Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht.
(4)  Zwischen den Parteien besteht kein Miet- oder Pachtverhältnis.
(5)  Das Angebot richtet sich an Verbraucher nach § 13 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
Der Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck der bestellten Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit gehandelt.

2 | Anbieter und Leistungsbeschreibung

(1)  Anbieter und Betreiber von Co-KARL Coworking Fulda ist die Region Fulda Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH, Esperantostraße 3, 36037 Fulda, Geschäftsführer Christoph Burkard. Gerichtsstand ist Fulda.
(2)  Gegenstand der Angebote und Dienstleistungen des Betreibers ist die Bereitstellung von Büroarbeitsplätzen im offenen Coworking Bereich, in abschließbaren Büroeinheiten, sowie die Bereitstellung von Meetingräumen einschließlich folgender Dienstleistungen: Internetzugang, Toilettennutzung, Kaffee, Bereitstellung von Besprechungsräumen. Art und Umfang der Dienstleistung richten sich nach der jeweils gewählten Nutzungsart des Vertragspartners (Tarif), die bei der Buchung über das Online-Buchungssystem vereinbart wird. Der Betreiber kann darüber hinaus weitere Servicedienstleistungen erbringen: Organisation von Veranstaltungen, Trainings und Schulungen, Beratung New Work, Walk and Talk Sessions, Team- und Organisationsgestaltung.
Je nach gewählter Vertragsart / Tarif ist die Nutzungsmöglichkeit auf eine bestimmte Art der Nutzung und / oder bestimmte Zeit beschränkt.
(3)  Die Büroarbeitsplätze sind ausgestattet mit: Tisch, Stuhl, Strom, WLAN.
(4)  Der/die Nutzende hat die Ausstattung vor Beginn des Vertragsverhältnisses ausführlich überprüft und deren Funktionsfähigkeit anerkannt.
(5)  Die Arbeitsplätze dürfen durch den/die Nutzende nur für den im Vertrag bezeichneten Betrieb und den angegebenen Zweck benutzt werden. Eine Änderung des Betriebes bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung durch den Betreiber.
Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt den Betreiber zur fristlosen Kündigung.
(6)  Die Berechtigung zur Nutzung ist nicht übertragbar.
(7)  Bei Buchung einer Büroadresse (virtuelles Büro) wird der Nutzer mindestens 3 Tage nach dem Posteingang per E-Mail benachrichtigt. Der/die Nutzende verpflichtet sich vorbehaltlich anderer Vereinbarung für die Abholung seiner Post innerhalb von 2 Tagen Sorge zu tragen.
(8)  Bei der Buchung der flexiblen Arbeitsplätze, kann keine Gewährung für die jederzeitige Verfügbarkeit von freien Arbeitsplätzen gegeben werden, da es in Ausnahmefällen zu einer Überbelegung der Arbeitsplätze kommen kann. Im Fall einer Überbrückung wird dem Nutzer der gebuchte Ticketpreis zurückerstattet.
(9)  Ausschließliche Raumüberlassung und/oder Konkurrenzschutz wird nicht gewährt.

3 | Keine ungesetzliche oder unrechtmäßige Nutzung

(1)  Die Nutzung der vom Betreiber angebotenen Dienste für jedweden ungesetzlichen oder in diesen Nutzungsbedingungen ausgeschlossenen Zweck ist unzulässig.
(2)  Der/die Nutzende verpflichtet sich insbesondere, die Dienste nicht in einer Art und Weise zu nutzen, die zur Beschädigung, Zerstörung, Überlastung oder sonstigen Unnutzbarkeit der vom Betreiber bereitgestellten Infrastruktur (wie Server, Netzwerk, Mobiliar) führen oder Störungen selbiger für andere Nutzende verursachen.
(3)  Der/die Nutzende unternimmt keine Versuche unberechtigten Zugriffs auf die Infrastruktur durch Hacking oder ähnliche Methoden.
(4)  Der/die Nutzende bestätigt, dass die Dienste und Infrastruktur vom Betreiber für keine der im Folgenden aufgezählten Tätigkeiten zu nutzen:
– Nutzung im Zusammenhang mit Gewinnspielen, MLM (Schneeballsystemen), Kettenbriefen, Spam-E-Mail oder sonstige Art von unerwünschten Nachrichten oder Werbung (sowohl privat als auch geschäftlich);
– Diffamierung, Missbrauch, Belästigung, Stalking, Bedrohung oder sonstige Verletzung gesetzlicher Bestimmungen (wie Schutz der Privatsphäre, Persönlichkeitsrecht) von Personen oder Firmen inner- und außerhalb des Coworking-Space;
– Verbreitung von sittenwidrigen, beleidigenden, pornografischen oder sonstigen ungesetzlichen Materialien oder Daten innerhalb oder über die vom Betreiber bereitgestellte Infrastruktur;
– Verbreitung oder Bereitstellung von Daten, die Bilder, Fotografien, Bewegtbild, Software oder sonstiges Material enthalten, das Gesetzen zum Schutz von geistigem Eigentum (z.B. Markenrecht) unterliegt, es sei denn, der/die Nutzende ist Rechte-Inhaber oder besitzt die Berechtigung zur Verbreitung;
– Verbreitung von Daten, die Viren, Trojaner, Würmer, Bots oder sonstige Schadsoftware enthalten;
– illegaler Download von urheberrechtlich geschützten Daten;
– Behinderung oder Abhalten anderer Nutzender vom Zugang und Anwendung der Services und Infrastruktur vom Betreiber;
– unrechtmäßige Beschaffung von Informationen von anderen Nutzenden, insbesondere auch deren E-Mail-Adressen, ohne deren Zustimmung;
– Angabe von falschen Identitätsdaten.

4 | Zugangsbedingungen und Verhaltensregeln

(1)  Der Zugang zu Co-KARL Coworking Fulda ist je nach gewähltem Tarif nur zu den Öffnungszeiten möglich. Über die Öffnungszeiten wird auf der Website www.fd-works.de informiert. Der/die Nutzende erkennt die Öffnungszeiten ausdrücklich an.
(2)  Beim Verlassen der Räume des Co-KARL Coworking verpflichtet sich der Nutzer, die ihm zur Verfügung gestellten Räume ordentlich abzuschließen, sofern ein Schlüssel zur Verfügung gestellt wurde. Sollte es zu einem Diebstahl / Einbruch kommen aufgrund einer nachweislich nicht abgeschlossenen Türe, haftet der Nutzer für alle entwendeten persönlichen als auch fremden Gegenstände.
(3)  Es ist nicht gestattet, in den Räumen von Co-KARL Coworking bzw. im gesamten Objekt zu nächtigen und/oder zu rauchen.
(4)  Clean-Desk-Policy: Der/die Nutzende ist verpflichtet, alle persönlichen Gegenstände am Ende der allgemeinen Öffnungszeiten vom Schreibtisch zu entfernen. Der Betreiber behält sich vor, alle Gegenstände (Unterlagen, Müll, etc.) beim nächsten Reinigungsgang oder nach rechtzeitiger Ankündigung eines Events am Wochenende komplett zu entsorgen. Zur Aufbewahrung von Unterlagen und persönlichen Gegenständen können Spintschränke verwendet werden. Der Betreiber haftet nicht für persönliche Gegenstände und Unterlagen des Kunden.
(5)  Der Betreiber darf Ausbesserungen, Instandsetzungen und bauliche Veränderungen, die zur Erhaltung und zum Ausbau des Gebäudes oder des Arbeitsplatzes oder zur Abwendung von Gefahren oder zur Beseitigung von Schäden zweckmäßig sind, nach rechtzeitiger Terminabsprache mit dem Nutzer vornehmen. Im offenen Coworking Bereich entfällt die Verpflichtung zur vorherigen Rücksprache. Bei Gefahr im Verzug entfällt die Verpflichtung zur Terminabsprache. Der/die Nutzende muss seinen Arbeitsplatz für diesen Fall zugänglich halten und unverzüglich räumen.
(6)  Veränderungen an den Arbeitsplätzen, insbesondere technischer Art, die nicht in die Bausubstanz eingreifen, Um- und Einbauten, Installationen, Veränderungen der Sanitär- und Beleuchtungsanlagen sind nur nach schriftlicher Einwilligung durch durch den Betreiber durch den/die Nutzende auf dessen Kosten zulässig. Auf Verlangen des Betreibers ist der/die Nutzende zur völligen fachgerechten Wiederherstellung des Arbeitsplatzes bei Rückgabe verpflichtet. Ein Ersatzanspruch des Nutzers/der Nutzenden besteht nicht – auch dann nicht, wenn der Betreiber auf die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands verzichtet. Im Falle der Zustimmung des Betreibers zur Veränderung des Arbeitsplatzes sind etwa erforderliche behördliche Genehmigungen, gleich welcher Art, durch den/die Nutzende einzuholen. Etwaige entstehende Kosten trägt der/die Nutzende.
(7)  Der Nutzer verpflichtet sich, dem Betreiber seinen Arbeitsplatz in Ausnahmefällen zu Veranstaltungszwecken zur Verfügung zu stellen. Die Veranstaltung muss dem/der Nutzenden zuvor mit einer angemessenen Frist von mindestens 5 Werktagen vorher schriftlich, mündlich, per Aushang oder per E-Mail angekündigt werden und darf nicht mit den berechtigten Nutzungsinteressen des/der Nutzenden kollidieren. Die Bereitstellung erfolgt in Absprache zwischen den Parteien. Die Verpflichtung zur vorherigen Terminabsprache entfällt im offenen Coworking Bereich.


5 | Vertragsabschluss

(1)  Mit der vom Nutzenden und vom Betreiber akzeptierten Buchung eines Tarifs, kommt ein Vertrag zu dem vom Nutzenden gewählten Tarif zustande. Der Vertragsabschluss erfolgt durch Anerkennung der Nutzungsbedingungen.
(2)  Der Vertrag kommt über das Online Buchungssystem wie folgt zustande: Der Nutzer wählt einen Tarif aus, registriert sich mit seinem Namen, Vornamen, Adresse, Mailadresse, Telefonnummer. Danach gibt der Nutzer die Zahlungsmethode an. Durch den Kauf eines Zeittickets und/oder eines Tarifs mit monatlichen Kosten tritt der Vertrag in Verbindung mit der Annahme der Nutzungsbedingungen in Kraft. Die gesammelten Daten werden ausschließlich zur Registrierung und der Kommunikation des Betreibers mit dem Nutzer zu Zwecken der Ausübung des Vertragsgegenstandes genutzt.

(3)  Mit der Buchung versichert der/die Nutzende, dass die angegebenen Daten vollständig und wahrheitsgemäß sind. Der/die Nutzende verpflichtet sich, die Änderung seiner personenbezogenen Daten unverzüglich mitzuteilen.
(4)  Das Betreiber ist berechtigt die Identität des/der Nutzenden, insbesondere bei seinem ersten Besuch in den Geschäftsräumen des Coworking Spaces, durch Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises zu überprüfen.

6 | Tarife und Zahlungsmodalitäten, Kaution

(1)  Alle Preise sind Bruttopreise. Eine gesetzliche Umsatzsteuer wird nicht erhoben. Die Preise beziehen sich nur auf die angegebenen Dienstleistungen. Darüberhinausgehende Servicedienstleistungen sind gesondert zu vergüten. Es gelten hierfür die jeweils gesondert ausgewiesenen Tarife/Preise des Coworking Spaces.
(2)  Die Nutzungsgebühr ist unmittelbar mit dem Vertragsschluss fällig. Eine laufende Nutzungsgebühr ist am dritten Werktag eines jeden Monats fällig. Der/die Nutzende hat die Zahlung auf das angegebene Konto des Betreibers, für diesen kostenfrei, zu leisten. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang auf dem Konto des Betreibers.
(3)  Andere Rechnungen vom Betreiber sind mit einer Frist von 7 Tagen ohne Abzüge zur Zahlung fällig.
(4)  Bei einem Zahlungsverzug erfolgt nach 7 Tagen die erste Zahlungserinnerung, danach jeweils mit 7 Tagen Verzug die erste, zweite und dritte Mahnung. Die Mahngebühren betragen jeweils 5 €. Sollte nach der dritten Mahnung weiterhin kein Zahlungseingang erfolgen, wird die Forderung in ein gerichtliches Mahnverfahren oder an ein Inkassobüro übergeben.

(5) Tarif „Flex Desk Tagesticket Coworking offen“/„Pre Opening Tagesticket“: Bei den beiden Tarifen handelt es sich um Tarife ohne monatlich Kosten. Nutzer/Nutzende erhalten Zugang zum Co-KARL-Coworking Fulda durch den Kauf eines Zeittickets zum jeweils angegebenen Preis und das Einchecken im Online Portal. Nur nachdem der Nutzer/die Nutzenden sich eingecheckt haben, ist der Zugang möglich und die Nutzung gemäß Vertragsgegenstand zulässig. Die Zeittickets verfallen nach 30 Tagen. Sie sind nicht übertragbar. Ein einmal eingelöstes Zeitticket verliert nach dem Einchecken seine Gültigkeit und kann nicht wiederverwendet werden. Jeder Nutzer kann eine beliebige Anzahl Zeittickets erwerben. Ein gekauftes und eingechecktes Zeittickets geht nicht mit einem Anrecht auf einen Arbeitsplatz einher, wenn das Co-KARL-Coworking Fulda ausgebucht ist. Im Fall einer Überbuchung wird der Kaufpreis für den betreffenden Zeitpass erstattet.

(6) Tarif „Flex Desk Monatsticket“: Bei dem Tarif handelt es sich um einen Tarif mit monatlichen Gebühren. Die Gebühren richten sich nach dem angegebenen Preis im Buchungsportal. Nutzer/Nutzende erhalten durch den Abschluss des Tarifs und die Zahlung für 30 Tage Zugang zum Co-KARL Coworking Fulda. Der Tarif kann im laufenden Monat abgeschlossen werden und behält für die oben angegebene Dauer seine Gültigkeit. Er verlängert sich nicht automatisch. Der Tarif ist nicht übertragbar.

(7) Ressource „Meeting Raum Tagesticket“: Die Buchung der Ressource berechtigt zur Nutzung des Meeting Raums für einen vorher definierten Tag. Der Tag muss innerhalb der Öffnungszeiten des Co-KARL Coworking Fulda liegen. Für die Dauer der Buchung ist der Buchende berechtigt, einem nicht näher definierten und dem Betreiber nicht bekannten Kreis von maximal 20 Personen (inklusive Buchender), Zugang zum gebuchten Meeting Raum zu verschaffen. Der Buchende verpflichtet sich, die von ihm eingeladenen Personen mit der Hausordnung und der Nutzungsordnung des Co-KARL-Coworking vertraut zu machen. Der Buchende haftet für durch Besucher entstandene Schäden gemäß der Nutzungsordnung. Der Buchende hat dafür Sorge zu tragen, dass die eingeladenen Personen ausschließlich zum Zweck seiner Einladung vor Ort sind und das Co-KARL-Coworking innerhalb der Öffnungszeiten verlassen. Falls es zu Beschädigungen der Räumlichkeiten, des Mobiliars, des Netzwerks und der Infrastruktur kommt, sind diese durch den Buchenden unverzüglich anzuzeigen. Der Buchende verpflichtet sich, im Schadensfall und bei Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen personenbezogene Daten der von ihm eingeladenen Personen dem Betreiber zur Verfügung zu stellen.

7 Dauer des Vertrages (Fix Desk abschließbare Büroeinheit)

(1)  Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
(2)  Das Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien schriftlich mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
(3)  Der/die Nutzende hat die Gegenstände pfleglich zu behandeln und nach Beendigung der Nutzung in vertragsgemäßen, mangelfreien und gebrauchsfähigen Zustand, gereinigt an den Betreiber zurückzugeben. Verlorene Einrichtungsgegenstände oder Schäden an solchen, sind dem Betreiber vollumfänglich zu ersetzen.
(4)  Im Fall einer zwischenzeitlichen vom Nutzer vorgenommenen Anmeldung der Anschrift unseres Objektes als seinen Betriebssitz oder als seine Postzustellungsadresse ist der/die Nutzende bei Beendigung des Nutzungsverhältnisses für die ordnungsgemäße Abmeldung sowie für die Nachsendung etwaiger weiter zu Händen der Adresse der Räume des Betreibers gesandten Post ausschließlich der Nutzer verantwortlich. Für den Betreiber besteht keine Pflicht, nach Beendigung des Nutzungsverhältnisses eingehende Post an den ehemaligen Nutzenden nachzusenden oder diese für ihn aufzubewahren. Der Betreiber ist berechtigt jedoch nicht verpflichtet, diese Post an den Absender mit dem Vermerk „Empfänger verzogen“ unfrei zurückzusenden.
(5)  Bei Beendigung sind sämtliche Schlüssel an den Betreiber herauszugeben. Der Verlust von Schlüsseln ist unverzüglich anzuzeigen. Bei verschuldetem Schlüsselverslust ist der Betreiber berechtigt, auf Kosten des Nutzenden ein neues Schloss einzubauen.
Der Betreiber empfiehlt dem/der Nutzenden den Abschluss einer Haftpflichtversicherung für den Verlust von gewerblichen Schlüsseln.
(6)  Erfolgt die Rückgabe des Arbeitsplatzes verspätet, haftet der/die Nutzende dem Betreiber für alle Schäden, die durch die verspätete Rückgabe bedingt sind, auch wenn diese über die Höhe des Nutzungsausfallentgeltes hinausgehen.
(7)  Einer stillschweigenden Verlängerung des Vertragsverhältnisses durch Fortsetzung der Nutzung über den Beendigungszeitpunkt hinaus, widerspricht der Betreiber gemäß / analog § 545 BGB bereits hiermit.
(8)  Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Dem Betreiber steht insbesondere ein Recht zur außerordentlichen Kündigung zu, wenn:
– der/die Nutzende seine/ihre vertraglichen Pflichten verletzt, insbesondere wenn der/die Nutzende entgegen Nr 3 und 4 dieser Nutzungsvereinbarungen handelt;
– die Grundlage für das Nutzungsverhältnis mit dem/des Nutzenden wegfällt.
Der/die Nutzende kann das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn ihm/ihr die Fortsetzung des Nutzungsverhältnisses nicht zugemutet werden kann.

8 | Streitbelegung

Der Betreiber ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.


9 | Datenschutz

(1)  Der Betreiber wird die jeweiligen Verträge betreffenden personenbezogenen Daten nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorschriften verarbeiten und speichern. Hinsichtlich der etwaigen Erfassung von personenbezogenen Daten bei der Nutzung der Website, ist auf die dortige Datenschutzerklärung zu verweisen.
(2)  Personenbezogene Daten, die für die Erfüllung dieses Vertrages oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind, verarbeitet der Betreiber auf der Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
(3)  Der/die Nutzende hat das Recht auf jederzeitigen Widerruf der Einwilligung zur Datenverarbeitung und ‐verwendung mit Wirkung für die Zukunft. Der Betreiber wird dann umgehend die Daten des/der Nutzenden komplett löschen, sofern nicht eine gesetzliche   Speicher‐ bzw. Aufbewahrungsverpflichtung besteht. In diesem Fall werden die Daten gesperrt, es sei denn, es besteht eine  Rechtsgrundlage zur Datenverarbeitung.
(4)  Der Betreiber erfasst die Anwesenheit des/der Nutzenden in den Räumen durch eigenständige Anmeldungen der Nutzer im WLAN und 2N Schließsystems des Betreibers. Im Rahmen der Nutzung des WLANs wird aufgezeichnet, welche Webseiten, durch welches Gerät, mit welcher MAC- und IP-Adresse aufgerufen wurde. Darüber hinaus wird der Netzwerkname des jeweiligen Gerätes erfasst. Diese Daten werden zur Abrechnungszwecken und Sicherheitszwecken aufbewahrt und  werden, soweit sie nicht für Abrechnungszwecke benötigt werden, nach 40 Tagen gelöscht.
(5)  Im Hinblick auf seine Geschäftstätigkeiten in der CoKARL-Coworking—Umgebung ist der/die Nutzende für die Einhaltung der Vorschriften  der BDSG und der EU-DSGVO selbst verantwortlich.


10 | Haftung

(1)  Der/die Nutzende hat die Arbeitsplätze vor Vertragsschluss eingehend besichtigt. Er/sie hat zur Kenntnis genommen, dass sich die Arbeitsplätze in einem Großraumbüro befinden und nicht separat verschließbar sind. Er/sie verzichtet wegen des ihm/ihr bekannten Zustands der Räumlichkeiten auf etwaige Ansprüche gemäß §§ 536, 536 a BGB. Minderungsansprüche bestehen insoweit nicht. Der/die Nutzende erkennt an, dass sich der jeweils von ihm/ihr genutzte Arbeitsplatz einschließlich sämtlicher Einrichtungsgegenstände vor Nutzungsbeginn in vertragsgemäßen Zustand befindet.
(2)  In allen Fällen, in denen der Betreiber im geschäftlichen Verkehr aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadens- oder Aufwendungsersatz verpflichtet ist, haftet der Betreiber nur, soweit ihm Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt. Hiervon unberührt bleibt die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und Garantien. Die Haftung ist jedoch insofern auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Die Haftung für Folgeschäden, insbesondere auf entgangenen Gewinn oder Ersatz von Schäden Dritter, wird ausgeschlossen, es sei denn, dem Betreiber fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
(3)  Der Betreiber übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Schutzrechten Dritter in Bezug auf Arbeiten der Nutzenden, sowie die Übermittlung von Daten und Datenträgern durch Nutzende. Der/die Nutzende ist dafür verantwortlich, dass alle wettbewerbsrechtlichen, urheberrechtlichen, markenrechtlichen, datenrechtlichen oder sonstige Rechtsverstöße im Rahmen der Vertragsbeziehung zum Betreiber unterbleiben. Sofern der Betreiber von derartigen Rechtsverstößen Kenntnis erhält, wird das Vertragsverhältnis unverzüglich gekündigt. Im Falle eines Rechtsverstoßes hält der/die Nutzende den Betreiber von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. Der/die Nutzende ersetzt dem Betreiber die Kosten der Rechtsverfolgung in der Höhe der gesetzlichen Anwaltsgebühren für den Fall, dass der Betreiber von Dritten infolge einer Rechtsverletzung in Anspruch genommen wird.
(4)  Versicherungsschutz für persönliche Gegenstände des Nutzenden besteht nicht. Dies gilt auch für den Fall, dass der/die Nutzende als zusätzliche Serviceleistungen einen abschließbaren Spintschrank nutzt. Hierfür wird der Abschluss einer entsprechenden persönlichen Versicherung empfohlen.
(5)  Der Betreiber stellt dem/der Nutzenden laut Auftrag, technisches Equipment und sonstige Gegenstände in einem funktionsfähigen Zustand zur Verfügung. Die Geräte werden regelmäßig auf ihre Funktionsfähigkeit getestet und gewartet. Der/die Nutzende ist für einen sorgsamen Umgang des zuvor genannten Equipments und der sonstigen Gegenstände verantwortlich. Jede missbräuchliche Nutzung ist untersagt. Für im Rahmen des Nutzungsverhältnisses entstandene Beschädigungen der vom Betreiber zur Verfügung gestellten Gegenstände, haftet der/die Nutzende und ist diesbezüglich zu Schadensersatz verpflichtet.
(6)  Der Betreiber übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus für ihn nicht vorhersehbaren Ausfällen oder Störungen der technischen Infrastruktur (Internetverbindung, WLAN- Netzwerk) entstehen. Vorhersehbare Ausfälle werden rechtzeitig bekannt gegeben. Eine Ausfalldauer von bis zu drei Werktagen begründet keine Ansprüche des Nutzers gegen den Betreiber.

11 | Versicherung

(1)  Der Betreiber ist in seiner Geschäftstätigkeit versichert. Es besteht jedoch kein Versicherungsschutz für persönliche Gegenstände des/der Nutzenden. Hierfür wird der Abschluss einer geeigneten persönlichen Versicherung empfohlen.

12 | Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Geschäftsbereiche ist Fulda. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

13 | Schlussbestimmungen und Schriftformklausel

(1)  Erweisen sich einzelne Bestimmungen des Vertrags als unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
(2)  Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die den Ansprüchen des Betreibers und der Nutzenden sowie dem Sinn und Zweck des Vertrages am meisten entsprechen würde.
(3)  Alle Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung der Schriftformklausel.

Cobot Geschäftsbedingungen und Konditionen

Cobot ist die Web-Plattform, über die Co-KARL Coworking Fulda diese Website bereitstellt.

See Cobot Terms

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