Virtual Office Briefkasten Monatsticket
Geschäftsbedingungen und Konditionen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN / NUTZUNGSBEDINGUNGEN
1 | Allgemeines
(1) Vertragsverhältnisse mit der Region Fulda Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbh, Betreiber des Co-KARL Coworking Fulda (im Folgenden „Betreiber“), werden ausschließlich aufgrund dieser Nutzungsbedingungen geschlossen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
(2) Entgegenstehende oder abweichende Nutzungsbedingungen der Vertragspartner, nachfolgend „Nutzer/Nutzende“ genannt, erkennt der Betreiber nicht an, außer deren Geltung wurde zuvor ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(3) Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn der Betreiber der Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht.
(4) Zwischen den Parteien besteht kein Miet- oder Pachtverhältnis.
(5) Das Angebot richtet sich an Verbraucher nach § 13 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
Der Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck der bestellten Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit gehandelt.
2 | Anbieter und Leistungsbeschreibung
(1) Anbieter und Betreiber von Co-KARL Coworking Fulda ist die Region Fulda Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH, Esperantostraße 3, 36037 Fulda, Geschäftsführer Christoph Burkard. Gerichtsstand ist Fulda.
(2) Gegenstand der Angebote und Dienstleistungen des Betreibers ist die Bereitstellung von Büroarbeitsplätzen im offenen Coworking Bereich, in abschließbaren Büroeinheiten, sowie die Bereitstellung von Meetingräumen einschließlich folgender Dienstleistungen: Internetzugang, Toilettennutzung, Kaffee, Bereitstellung von Besprechungsräumen. Art und Umfang der Dienstleistung richten sich nach der jeweils gewählten Nutzungsart des Vertragspartners (Tarif), die bei der Buchung über das Online-Buchungssystem vereinbart wird. Der Betreiber kann darüber hinaus weitere Servicedienstleistungen erbringen: Organisation von Veranstaltungen, Trainings und Schulungen, Beratung New Work, Walk and Talk Sessions, Team- und Organisationsgestaltung.
Je nach gewählter Vertragsart / Tarif ist die Nutzungsmöglichkeit auf eine bestimmte Art der Nutzung und / oder bestimmte Zeit beschränkt.
(3) Die Büroarbeitsplätze sind ausgestattet mit: Tisch, Stuhl, Strom, WLAN.
(4) Der/die Nutzende hat die Ausstattung vor Beginn des Vertragsverhältnisses ausführlich überprüft und deren Funktionsfähigkeit anerkannt.
(5) Die Arbeitsplätze dürfen durch den/die Nutzende nur für den im Vertrag bezeichneten Betrieb und den angegebenen Zweck benutzt werden. Eine Änderung des Betriebes bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung durch den Betreiber.
Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt den Betreiber zur fristlosen Kündigung.
(6) Die Berechtigung zur Nutzung ist nicht übertragbar.
(7) Bei Buchung einer Büroadresse (virtuelles Büro) wird der Nutzer mindestens 3 Tage nach dem Posteingang per E-Mail benachrichtigt. Der/die Nutzende verpflichtet sich vorbehaltlich anderer Vereinbarung für die Abholung seiner Post innerhalb von 2 Tagen Sorge zu tragen.
(8) Bei der Buchung der flexiblen Arbeitsplätze, kann keine Gewährung für die jederzeitige Verfügbarkeit von freien Arbeitsplätzen gegeben werden, da es in Ausnahmefällen zu einer Überbelegung der Arbeitsplätze kommen kann. Im Fall einer Überbrückung wird dem Nutzer der gebuchte Ticketpreis zurückerstattet.
(9) Ausschließliche Raumüberlassung und/oder Konkurrenzschutz wird nicht gewährt.
3 | Keine ungesetzliche oder unrechtmäßige Nutzung
(1) Die Nutzung der vom Betreiber angebotenen Dienste für jedweden ungesetzlichen oder in diesen Nutzungsbedingungen ausgeschlossenen Zweck ist unzulässig.
(2) Der/die Nutzende verpflichtet sich insbesondere, die Dienste nicht in einer Art und Weise zu nutzen, die zur Beschädigung, Zerstörung, Überlastung oder sonstigen Unnutzbarkeit der vom Betreiber bereitgestellten Infrastruktur (wie Server, Netzwerk, Mobiliar) führen oder Störungen selbiger für andere Nutzende verursachen.
(3) Der/die Nutzende unternimmt keine Versuche unberechtigten Zugriffs auf die Infrastruktur durch Hacking oder ähnliche Methoden.
(4) Der/die Nutzende bestätigt, dass die Dienste und Infrastruktur vom Betreiber für keine der im Folgenden aufgezählten Tätigkeiten zu nutzen:
– Nutzung im Zusammenhang mit Gewinnspielen, MLM (Schneeballsystemen), Kettenbriefen, Spam-E-Mail oder sonstige Art von unerwünschten Nachrichten oder Werbung (sowohl privat als auch geschäftlich);
– Diffamierung, Missbrauch, Belästigung, Stalking, Bedrohung oder sonstige Verletzung gesetzlicher Bestimmungen (wie Schutz der Privatsphäre, Persönlichkeitsrecht) von Personen oder Firmen inner- und außerhalb des Coworking-Space;
– Verbreitung von sittenwidrigen, beleidigenden, pornografischen oder sonstigen ungesetzlichen Materialien oder Daten innerhalb oder über die vom Betreiber bereitgestellte Infrastruktur;
– Verbreitung oder Bereitstellung von Daten, die Bilder, Fotografien, Bewegtbild, Software oder sonstiges Material enthalten, das Gesetzen zum Schutz von geistigem Eigentum (z.B. Markenrecht) unterliegt, es sei denn, der/die Nutzende ist Rechte-Inhaber oder besitzt die Berechtigung zur Verbreitung;
– Verbreitung von Daten, die Viren, Trojaner, Würmer, Bots oder sonstige Schadsoftware enthalten;
– illegaler Download von urheberrechtlich geschützten Daten;
– Behinderung oder Abhalten anderer Nutzender vom Zugang und Anwendung der Services und Infrastruktur vom Betreiber;
– unrechtmäßige Beschaffung von Informationen von anderen Nutzenden, insbesondere auch deren E-Mail-Adressen, ohne deren Zustimmung;
– Angabe von falschen Identitätsdaten.
4 | Zugangsbedingungen und Verhaltensregeln
(1) Der Zugang zu Co-KARL Coworking Fulda ist je nach gewähltem Tarif nur zu den Öffnungszeiten möglich. Über die Öffnungszeiten wird auf der Website www.fd-works.de informiert. Der/die Nutzende erkennt die Öffnungszeiten ausdrücklich an.
(2) Beim Verlassen der Räume des Co-KARL Coworking verpflichtet sich der Nutzer, die ihm zur Verfügung gestellten Räume ordentlich abzuschließen, sofern ein Schlüssel zur Verfügung gestellt wurde. Sollte es zu einem Diebstahl / Einbruch kommen aufgrund einer nachweislich nicht abgeschlossenen Türe, haftet der Nutzer für alle entwendeten persönlichen als auch fremden Gegenstände.
(3) Es ist nicht gestattet, in den Räumen von Co-KARL Coworking bzw. im gesamten Objekt zu nächtigen und/oder zu rauchen.
(4) Clean-Desk-Policy: Der/die Nutzende ist verpflichtet, alle persönlichen Gegenstände am Ende der allgemeinen Öffnungszeiten vom Schreibtisch zu entfernen. Der Betreiber behält sich vor, alle Gegenstände (Unterlagen, Müll, etc.) beim nächsten Reinigungsgang oder nach rechtzeitiger Ankündigung eines Events am Wochenende komplett zu entsorgen. Zur Aufbewahrung von Unterlagen und persönlichen Gegenständen können Spintschränke verwendet werden. Der Betreiber haftet nicht für persönliche Gegenstände und Unterlagen des Kunden.
(5) Der Betreiber darf Ausbesserungen, Instandsetzungen und bauliche Veränderungen, die zur Erhaltung und zum Ausbau des Gebäudes oder des Arbeitsplatzes oder zur Abwendung von Gefahren oder zur Beseitigung von Schäden zweckmäßig sind, nach rechtzeitiger Terminabsprache mit dem Nutzer vornehmen. Im offenen Coworking Bereich entfällt die Verpflichtung zur vorherigen Rücksprache. Bei Gefahr im Verzug entfällt die Verpflichtung zur Terminabsprache. Der/die Nutzende muss seinen Arbeitsplatz für diesen Fall zugänglich halten und unverzüglich räumen.
(6) Veränderungen an den Arbeitsplätzen, insbesondere technischer Art, die nicht in die Bausubstanz eingreifen, Um- und Einbauten, Installationen, Veränderungen der Sanitär- und Beleuchtungsanlagen sind nur nach schriftlicher Einwilligung durch durch den Betreiber durch den/die Nutzende auf dessen Kosten zulässig. Auf Verlangen des Betreibers ist der/die Nutzende zur völligen fachgerechten Wiederherstellung des Arbeitsplatzes bei Rückgabe verpflichtet. Ein Ersatzanspruch des Nutzers/der Nutzenden besteht nicht – auch dann nicht, wenn der Betreiber auf die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands verzichtet. Im Falle der Zustimmung des Betreibers zur Veränderung des Arbeitsplatzes sind etwa erforderliche behördliche Genehmigungen, gleich welcher Art, durch den/die Nutzende einzuholen. Etwaige entstehende Kosten trägt der/die Nutzende.
(7) Der Nutzer verpflichtet sich, dem Betreiber seinen Arbeitsplatz in Ausnahmefällen zu Veranstaltungszwecken zur Verfügung zu stellen. Die Veranstaltung muss dem/der Nutzenden zuvor mit einer angemessenen Frist von mindestens 5 Werktagen vorher schriftlich, mündlich, per Aushang oder per E-Mail angekündigt werden und darf nicht mit den berechtigten Nutzungsinteressen des/der Nutzenden kollidieren. Die Bereitstellung erfolgt in Absprache zwischen den Parteien. Die Verpflichtung zur vorherigen Terminabsprache entfällt im offenen Coworking Bereich.
5 | Vertragsabschluss
(1) Mit der vom Nutzenden und vom Betreiber akzeptierten Buchung eines Tarifs, kommt ein Vertrag zu dem vom Nutzenden gewählten Tarif zustande. Der Vertragsabschluss erfolgt durch Anerkennung der Nutzungsbedingungen.
(2) Der Vertrag kommt über das Online Buchungssystem wie folgt zustande: Der Nutzer wählt einen Tarif aus, registriert sich mit seinem Namen, Vornamen, Adresse, Mailadresse, Telefonnummer. Danach gibt der Nutzer die Zahlungsmethode an. Durch den Kauf eines Zeittickets und/oder eines Tarifs mit monatlichen Kosten tritt der Vertrag in Verbindung mit der Annahme der Nutzungsbedingungen in Kraft. Die gesammelten Daten werden ausschließlich zur Registrierung und der Kommunikation des Betreibers mit dem Nutzer zu Zwecken der Ausübung des Vertragsgegenstandes genutzt.
(3) Mit der Buchung versichert der/die Nutzende, dass die angegebenen Daten vollständig und wahrheitsgemäß sind. Der/die Nutzende verpflichtet sich, die Änderung seiner personenbezogenen Daten unverzüglich mitzuteilen.
(4) Das Betreiber ist berechtigt die Identität des/der Nutzenden, insbesondere bei seinem ersten Besuch in den Geschäftsräumen des Coworking Spaces, durch Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises zu überprüfen.
6 | Tarife und Zahlungsmodalitäten, Kaution
(1) Alle Preise sind Bruttopreise. Eine gesetzliche Umsatzsteuer wird nicht erhoben. Die Preise beziehen sich nur auf die angegebenen Dienstleistungen. Darüberhinausgehende Servicedienstleistungen sind gesondert zu vergüten. Es gelten hierfür die jeweils gesondert ausgewiesenen Tarife/Preise des Coworking Spaces.
(2) Die Nutzungsgebühr ist unmittelbar mit dem Vertragsschluss fällig. Eine laufende Nutzungsgebühr ist am dritten Werktag eines jeden Monats fällig. Der/die Nutzende hat die Zahlung auf das angegebene Konto des Betreibers, für diesen kostenfrei, zu leisten. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang auf dem Konto des Betreibers.
(3) Andere Rechnungen vom Betreiber sind mit einer Frist von 7 Tagen ohne Abzüge zur Zahlung fällig.
(4) Bei einem Zahlungsverzug erfolgt nach 7 Tagen die erste Zahlungserinnerung, danach jeweils mit 7 Tagen Verzug die erste, zweite und dritte Mahnung. Die Mahngebühren betragen jeweils 5 €. Sollte nach der dritten Mahnung weiterhin kein Zahlungseingang erfolgen, wird die Forderung in ein gerichtliches Mahnverfahren oder an ein Inkassobüro übergeben.
(5) Tarif „Flex Desk Tagesticket Coworking offen“/„Pre Opening Tagesticket“: Bei den beiden Tarifen handelt es sich um Tarife ohne monatlich Kosten. Nutzer/Nutzende erhalten Zugang zum Co-KARL-Coworking Fulda durch den Kauf eines Zeittickets zum jeweils angegebenen Preis und das Einchecken im Online Portal. Nur nachdem der Nutzer/die Nutzenden sich eingecheckt haben, ist der Zugang möglich und die Nutzung gemäß Vertragsgegenstand zulässig. Die Zeittickets verfallen nach 30 Tagen. Sie sind nicht übertragbar. Ein einmal eingelöstes Zeitticket verliert nach dem Einchecken seine Gültigkeit und kann nicht wiederverwendet werden. Jeder Nutzer kann eine beliebige Anzahl Zeittickets erwerben. Ein gekauftes und eingechecktes Zeittickets geht nicht mit einem Anrecht auf einen Arbeitsplatz einher, wenn das Co-KARL-Coworking Fulda ausgebucht ist. Im Fall einer Überbuchung wird der Kaufpreis für den betreffenden Zeitpass erstattet.
(6) Tarif „Flex Desk Monatsticket“: Bei dem Tarif handelt es sich um einen Tarif mit monatlichen Gebühren. Die Gebühren richten sich nach dem angegebenen Preis im Buchungsportal. Nutzer/Nutzende erhalten durch den Abschluss des Tarifs und die Zahlung für 30 Tage Zugang zum Co-KARL Coworking Fulda. Der Tarif kann im laufenden Monat abgeschlossen werden und behält für die oben angegebene Dauer seine Gültigkeit. Er verlängert sich nicht automatisch. Der Tarif ist nicht übertragbar.
(7) Ressource „Meeting Raum Tagesticket“: Die Buchung der Ressource berechtigt zur Nutzung des Meeting Raums für einen vorher definierten Tag. Der Tag muss innerhalb der Öffnungszeiten des Co-KARL Coworking Fulda liegen. Für die Dauer der Buchung ist der Buchende berechtigt, einem nicht näher definierten und dem Betreiber nicht bekannten Kreis von maximal 20 Personen (inklusive Buchender), Zugang zum gebuchten Meeting Raum zu verschaffen. Der Buchende verpflichtet sich, die von ihm eingeladenen Personen mit der Hausordnung und der Nutzungsordnung des Co-KARL-Coworking vertraut zu machen. Der Buchende haftet für durch Besucher entstandene Schäden gemäß der Nutzungsordnung. Der Buchende hat dafür Sorge zu tragen, dass die eingeladenen Personen ausschließlich zum Zweck seiner Einladung vor Ort sind und das Co-KARL-Coworking innerhalb der Öffnungszeiten verlassen. Falls es zu Beschädigungen der Räumlichkeiten, des Mobiliars, des Netzwerks und der Infrastruktur kommt, sind diese durch den Buchenden unverzüglich anzuzeigen. Der Buchende verpflichtet sich, im Schadensfall und bei Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen personenbezogene Daten der von ihm eingeladenen Personen dem Betreiber zur Verfügung zu stellen.
7 Dauer des Vertrages (Fix Desk abschließbare Büroeinheit)
(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
(2) Das Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien schriftlich mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
(3) Der/die Nutzende hat die Gegenstände pfleglich zu behandeln und nach Beendigung der Nutzung in vertragsgemäßen, mangelfreien und gebrauchsfähigen Zustand, gereinigt an den Betreiber zurückzugeben. Verlorene Einrichtungsgegenstände oder Schäden an solchen, sind dem Betreiber vollumfänglich zu ersetzen.
(4) Im Fall einer zwischenzeitlichen vom Nutzer vorgenommenen Anmeldung der Anschrift unseres Objektes als seinen Betriebssitz oder als seine Postzustellungsadresse ist der/die Nutzende bei Beendigung des Nutzungsverhältnisses für die ordnungsgemäße Abmeldung sowie für die Nachsendung etwaiger weiter zu Händen der Adresse der Räume des Betreibers gesandten Post ausschließlich der Nutzer verantwortlich. Für den Betreiber besteht keine Pflicht, nach Beendigung des Nutzungsverhältnisses eingehende Post an den ehemaligen Nutzenden nachzusenden oder diese für ihn aufzubewahren. Der Betreiber ist berechtigt jedoch nicht verpflichtet, diese Post an den Absender mit dem Vermerk „Empfänger verzogen“ unfrei zurückzusenden.
(5) Bei Beendigung sind sämtliche Schlüssel an den Betreiber herauszugeben. Der Verlust von Schlüsseln ist unverzüglich anzuzeigen. Bei verschuldetem Schlüsselverslust ist der Betreiber berechtigt, auf Kosten des Nutzenden ein neues Schloss einzubauen.
Der Betreiber empfiehlt dem/der Nutzenden den Abschluss einer Haftpflichtversicherung für den Verlust von gewerblichen Schlüsseln.
(6) Erfolgt die Rückgabe des Arbeitsplatzes verspätet, haftet der/die Nutzende dem Betreiber für alle Schäden, die durch die verspätete Rückgabe bedingt sind, auch wenn diese über die Höhe des Nutzungsausfallentgeltes hinausgehen.
(7) Einer stillschweigenden Verlängerung des Vertragsverhältnisses durch Fortsetzung der Nutzung über den Beendigungszeitpunkt hinaus, widerspricht der Betreiber gemäß / analog § 545 BGB bereits hiermit.
(8) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Dem Betreiber steht insbesondere ein Recht zur außerordentlichen Kündigung zu, wenn:
– der/die Nutzende seine/ihre vertraglichen Pflichten verletzt, insbesondere wenn der/die Nutzende entgegen Nr 3 und 4 dieser Nutzungsvereinbarungen handelt;
– die Grundlage für das Nutzungsverhältnis mit dem/des Nutzenden wegfällt.
Der/die Nutzende kann das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn ihm/ihr die Fortsetzung des Nutzungsverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
8 | Streitbelegung
Der Betreiber ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
9 | Datenschutz
(1) Der Betreiber wird die jeweiligen Verträge betreffenden personenbezogenen Daten nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorschriften verarbeiten und speichern. Hinsichtlich der etwaigen Erfassung von personenbezogenen Daten bei der Nutzung der Website, ist auf die dortige Datenschutzerklärung zu verweisen.
(2) Personenbezogene Daten, die für die Erfüllung dieses Vertrages oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind, verarbeitet der Betreiber auf der Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
(3) Der/die Nutzende hat das Recht auf jederzeitigen Widerruf der Einwilligung zur Datenverarbeitung und ‐verwendung mit Wirkung für die Zukunft. Der Betreiber wird dann umgehend die Daten des/der Nutzenden komplett löschen, sofern nicht eine gesetzliche Speicher‐ bzw. Aufbewahrungsverpflichtung besteht. In diesem Fall werden die Daten gesperrt, es sei denn, es besteht eine Rechtsgrundlage zur Datenverarbeitung.
(4) Der Betreiber erfasst die Anwesenheit des/der Nutzenden in den Räumen durch eigenständige Anmeldungen der Nutzer im WLAN und 2N Schließsystems des Betreibers. Im Rahmen der Nutzung des WLANs wird aufgezeichnet, welche Webseiten, durch welches Gerät, mit welcher MAC- und IP-Adresse aufgerufen wurde. Darüber hinaus wird der Netzwerkname des jeweiligen Gerätes erfasst. Diese Daten werden zur Abrechnungszwecken und Sicherheitszwecken aufbewahrt und werden, soweit sie nicht für Abrechnungszwecke benötigt werden, nach 40 Tagen gelöscht.
(5) Im Hinblick auf seine Geschäftstätigkeiten in der CoKARL-Coworking—Umgebung ist der/die Nutzende für die Einhaltung der Vorschriften der BDSG und der EU-DSGVO selbst verantwortlich.
10 | Haftung
(1) Der/die Nutzende hat die Arbeitsplätze vor Vertragsschluss eingehend besichtigt. Er/sie hat zur Kenntnis genommen, dass sich die Arbeitsplätze in einem Großraumbüro befinden und nicht separat verschließbar sind. Er/sie verzichtet wegen des ihm/ihr bekannten Zustands der Räumlichkeiten auf etwaige Ansprüche gemäß §§ 536, 536 a BGB. Minderungsansprüche bestehen insoweit nicht. Der/die Nutzende erkennt an, dass sich der jeweils von ihm/ihr genutzte Arbeitsplatz einschließlich sämtlicher Einrichtungsgegenstände vor Nutzungsbeginn in vertragsgemäßen Zustand befindet.
(2) In allen Fällen, in denen der Betreiber im geschäftlichen Verkehr aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadens- oder Aufwendungsersatz verpflichtet ist, haftet der Betreiber nur, soweit ihm Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt. Hiervon unberührt bleibt die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und Garantien. Die Haftung ist jedoch insofern auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Die Haftung für Folgeschäden, insbesondere auf entgangenen Gewinn oder Ersatz von Schäden Dritter, wird ausgeschlossen, es sei denn, dem Betreiber fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
(3) Der Betreiber übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Schutzrechten Dritter in Bezug auf Arbeiten der Nutzenden, sowie die Übermittlung von Daten und Datenträgern durch Nutzende. Der/die Nutzende ist dafür verantwortlich, dass alle wettbewerbsrechtlichen, urheberrechtlichen, markenrechtlichen, datenrechtlichen oder sonstige Rechtsverstöße im Rahmen der Vertragsbeziehung zum Betreiber unterbleiben. Sofern der Betreiber von derartigen Rechtsverstößen Kenntnis erhält, wird das Vertragsverhältnis unverzüglich gekündigt. Im Falle eines Rechtsverstoßes hält der/die Nutzende den Betreiber von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. Der/die Nutzende ersetzt dem Betreiber die Kosten der Rechtsverfolgung in der Höhe der gesetzlichen Anwaltsgebühren für den Fall, dass der Betreiber von Dritten infolge einer Rechtsverletzung in Anspruch genommen wird.
(4) Versicherungsschutz für persönliche Gegenstände des Nutzenden besteht nicht. Dies gilt auch für den Fall, dass der/die Nutzende als zusätzliche Serviceleistungen einen abschließbaren Spintschrank nutzt. Hierfür wird der Abschluss einer entsprechenden persönlichen Versicherung empfohlen.
(5) Der Betreiber stellt dem/der Nutzenden laut Auftrag, technisches Equipment und sonstige Gegenstände in einem funktionsfähigen Zustand zur Verfügung. Die Geräte werden regelmäßig auf ihre Funktionsfähigkeit getestet und gewartet. Der/die Nutzende ist für einen sorgsamen Umgang des zuvor genannten Equipments und der sonstigen Gegenstände verantwortlich. Jede missbräuchliche Nutzung ist untersagt. Für im Rahmen des Nutzungsverhältnisses entstandene Beschädigungen der vom Betreiber zur Verfügung gestellten Gegenstände, haftet der/die Nutzende und ist diesbezüglich zu Schadensersatz verpflichtet.
(6) Der Betreiber übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus für ihn nicht vorhersehbaren Ausfällen oder Störungen der technischen Infrastruktur (Internetverbindung, WLAN- Netzwerk) entstehen. Vorhersehbare Ausfälle werden rechtzeitig bekannt gegeben. Eine Ausfalldauer von bis zu drei Werktagen begründet keine Ansprüche des Nutzers gegen den Betreiber.
11 | Versicherung
(1) Der Betreiber ist in seiner Geschäftstätigkeit versichert. Es besteht jedoch kein Versicherungsschutz für persönliche Gegenstände des/der Nutzenden. Hierfür wird der Abschluss einer geeigneten persönlichen Versicherung empfohlen.
12 | Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Geschäftsbereiche ist Fulda. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
13 | Schlussbestimmungen und Schriftformklausel
(1) Erweisen sich einzelne Bestimmungen des Vertrags als unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
(2) Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die den Ansprüchen des Betreibers und der Nutzenden sowie dem Sinn und Zweck des Vertrages am meisten entsprechen würde.
(3) Alle Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung der Schriftformklausel.
Cobot Geschäftsbedingungen und Konditionen
Cobot ist die Web-Plattform, über die Co-KARL Coworking Fulda diese Website bereitstellt.
See Cobot Terms
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